Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Marienhof-Catering

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der Marienhof Metzgerei + Catering GmbH (nachfolgend Cateringunternehmen) mit Kunden über die Belieferung von Speisen und Getränken sowie der mietweisen Überlassung von Geschirr und Mobiliar. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die das Cateringunternehmen mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an oder durch das Cateringunternehmen, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Lieferungen und Leihgaben erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn das Cateringunternehmen ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn das Cateringunternehmen auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich mindestens in Textform vereinbart wurden.

§ 2 Angebote, Bestellung und Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die Annahme einer vom Kunden erteilten Bestätigung durch das Cateringunternehmen zustande. Die Annahme erfolgt schriftlich, per E-Mail oder durch tatsächliche Durchführung der Leistung. Auf Anfrage/Bestellung des Kunden erstellt das Cateringunternehmen eine Auftragszusammenstellung mit Bepreisung. Diese wird vom Kunden geprüft und - gegebenenfalls unter Änderungen - bestätigt. Diese Bestätigung stellt das Angebot des Kunden auf Abschluss des Catering-Vertrages dar. Dieses Angebot wird durch eine Auftragsbestätigung durch das Cateringunternehmen bestätigt (Annahme), womit der Vertrag zustande kommt. Die Bestätigung erfolgt üblicherweise in Textform. Bestellungen durch den Kunden können generell telefonisch, per E-Mail oder über das Online Portal des Cateringunternehmens vorgenommen werden. Im Fall der Vorkasse gilt zusätzlich § 17 dieser AGB. Alle Angebote des Cateringunternehmens sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.Angaben des Cateringunternehmens zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung, sowie Darstellungen desselben (insbesondere Abbildungen/Fotos) sind nur annähernd maßgeblich und exemplarisch. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beispielhafte Beschreibungen der Lieferung oder Leistung. Eine Bestellung sollte spätestens 7 Tage vor Liefertermin erfolgen. Die Endabrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlich erbrachten Leistungsumfangs.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich als Abholpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die reine Speisenlieferung mit Speisewärmern und Verlegebesteck (Verkaufsfördernde Maßnahmen) erfolgt aktuell zzgl. 7 % Mehrwertsteuer. Wird eine reine Speisenlieferung durch Dienstleistungen, wie Geschirr- oder Personaldienstleistung ergänzt, erhöht sich der Mehrwertsteuersatz insgesamt auf 19%. Verändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, wird dieser automatisch angepasst. Dies wirkt sich auf den Bruttopreise aus, wobei sich die Einzelpreise und der Gesamtpreis immer aus der Auftragszusammenstellung ergibt. Es gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Preise, ohne Abzug. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage nach Erhalt der Rechnung. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Cateringunternehmen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Kautionen

Das Cateringunternehmen ist berechtigt, für die Dauer der mietweisen Überlassung von Gegenständen (bspw. Geschirr oder Warmhaltegeräte) eine angemessene Kaution zu verlangen. Diese wird individuell vereinbart und in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

§ 5 Änderungen vom Leistungsumfang

Kommt es abweichend vom vereinbarten Leistungsumfang zu einem geringeren, als dem vereinbarten Bedarf – z.B. durch eine geringere Teilnehmerzahl –, begründet dies keinen Anspruch auf Minderung des vereinbarten Auftragsvolumens. Änderungen bzgl. Menge und/oder Auswahl müssen bis mind. 10 Tage vor Liefertermin erfolgen. Sofern sich eine andere als in der Bestellung angegebene Personenzahl ergibt, hat der Kunde die Möglichkeit, die genaue Anzahl der Personen dem Cateringunternehmen bis 10 Tage vor dem vereinbarten Termin anzugeben. Eine solche Änderung ist kostenfrei, solange sie sich um maximal 10% nach oben oder nach unten in der Personenanzahl verändert. Eine solche Änderung des Auftrages gilt als (Teil-) Stornierung des Auftrages. Mehrmengen müssen durch das Cateringunternehmen ausdrücklich mindestens in Textform angenommen werden, um wirksam vereinbart zu sein.

§ 6 Stornierungsbedingungen

Bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: Eine Stornierung ist kostenlos. Ab 4 Wochen bis 11 Tage vor der Veranstaltung: Es werden 30 % des Gesamtbetrags als Stornogebühr berechnet. Bei einer Abweichung von maximal 10% in der Personenzahl wird keine Stornogebühr fällig. Ab 10 Tage bis 3 Tage vor der Veranstaltung: Es werden 50% des Gesamtbetrags als Stornogebühr berechnet. Ab 2 Tage vor der Veranstaltung: Der volle Betrag ist als Stornogebühr zu zahlen. Das Cateringunternehmen behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn unvorhergesehene Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Unfall, plötzliche Krankheit, Pandemien, Epidemien  oder Lieferausfälle) die Vertragserfüllung unmöglich machen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert, und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

§ 7 Haftung

Das Cateringunternehmen haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Absatz 1 gilt auch für den Fall, dass sich die Lieferung verzögert oder ausfällt, wegen Stau oder Unfall. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.Der Kunde haftet für Schäden, die durch Dritte während der Veranstaltung dem Cateringunternehmen verursacht werden, sofern diese Verantwortungsbereich des Cateringunternehmens zuzurechnen sind.

§ 8 Leihware

Der Kunde trägt die Verantwortung für gemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt. Bei Beschädigung oder Verlust werden die Kosten der Wiederbeschaffung oder der Reparatur dem Kunden in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, wenn die Beschädigung oder der Verlust in den Verantwortungsbereich des Cateringunternehmens fällt. Sind sturmempfindliche Güter als Leihware vereinbart, wie beispielsweise Zelte oder Sonnenschirme, behält sich das Cateringunternehmen das Recht vor, bei Sturm- oder Unwetterwarnung einen Teilrücktritt zu erklären. Der Auf- und Abbau sowie ggf. die Einlagerung vor Ort sind nicht Teil des Leihvertrages. Der Auf- und Abbau darf nur durch Personal mit entsprechender Fachkenntnis erfolgen. Sofern der Auf- und Abbau sowie gegebenenfalls die Einlagerung vor Ort durch das Cateringunternehmen gewünscht sind, erfolgt dies durch Individualvereinbarung. Diese hat mindestens in Textform zu erfolgen.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dem Cateringunternehmen rechtzeitig alle Informationen und Vorgaben zu übermitteln, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind (z. B. Veranstaltungsort, Anzahl der Gäste, besondere Wünsche oder Allergien). Der Kunde stellt sicher, dass am Veranstaltungsort die erforderlichen Bedingungen für die Lieferung und Durchführung der Cateringleistungen vorliegen (z. B. Zugang, Stromversorgung, Wasseranschlüsse). Der Kunde hat sicherzustellen, dass eine Zufahrt mit den Lieferfahrzeugen bis unmittelbar an den Veranstaltungsort erfolgen kann. Ist dies nicht möglich, so hat dies der Kunde im Rahmen seiner Bestellung anzugeben.

§ 10 Lieferung/Transportkosten (An- und Abfahrt)

Die Auslieferung erfolgt von dem Cateringunternehmen nach bestem Wissen und Gewissen an die vom Kunden angegebene Lieferadresse – zum vereinbarten Liefertermin. Ist eine bestimmte Uhrzeit vereinbart, so gilt diese als eingehalten, auch wenn die Lieferung 20 Minuten verfrüht oder 20 Minuten verspätet erfolgt. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie z.B. bekannte Baustellen, lange Wege oder Treppen, sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, um die zeitliche und organisatorische Planung nicht zu gefährden.Der Kunde trägt die Transportkosten ab dem Firmensitz des Cateringunternehmens in Weiterstadt und zurück. Die Höhe der Transportkosten wird in der Auftragsbestätigung gesondert festgelegt und nach tatsächlich erbrachten Leistungsumfang abgerechnet. Für Dienstleistungen werden Arbeitswerte abgerechnet. Ein Arbeitswert entspricht 5 Minuten pro Person. Mit Übergabe bei Abholung oder der Entgegennahme bei Lieferung der Speisen ist der Kunde eigenständig für die ordnungsgemäße Lagerung der Speisen verantwortlich. Dies gilt insbesondere für das Warmhalten oder Kühlen der Speisen und die weiteren hygienischen Voraussetzungen. Kühlketten sollen möglichst nicht unterbrochen werden.

§ 11 Spanferkel

Spanferkel wird immer nach tatsächlichem Gewicht abgerechnet. Es handelt sich um ein Naturprodukt mit höchsten qualitativen Ansprüchen, weshalb eine Abrechnung immer nach dem tatsächlichen Gewicht erfolgt.

§ 12 Servicepersonal und Fahrer

Die voraussichtlichen Arbeitswerte werden geschätzt und in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Die Abrechnung erfolgt dann nach der tatsächlichen erbrachten Leistung

§ 13 Abholung durch das Cateringunternehmen

Die Lieferung der Speisen erfolgt auf Platten und Warmhaltegeräten gegen Lieferschein. Diese werden nach Vereinbarung von den Fahrern des Cateringunternehmens wieder abgeholt. Der Kunde hält die Leihware zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Kann die Leihware nicht von dem Cateringunternehmen abgeholt werden, weil der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist, wird dieser Aufwand gesondert in Form von Pauschalen in Rechnung gestellt. Die Abrechnung über Bruch oder Fehlmengen erfolgt mit abschließender Rechnung. Die zurückzugebenden Geschirr- und Besteckteile sind von groben Anhaftungen oder Resten zu befreien.

§ 14 Rückgabe durch den Kunden

Die Lieferung der Speisen erfolgt auf Platten und Warmhaltegeräten gegen Lieferschein. Ist eine Rückgabe durch den Kunden vereinbart,  so hat der Kunde sämtliche Leihwaren unbeschädigt binnen 3 Tagen an den Firmensitz in Weiterstadt oder die Filiale in Goddelau zurückzubringen. Defekte Geräte oder Bruch sind bei der Rückgabe zu melden. Die Abrechnung über Bruch oder Fehlmengen erfolgt mit abschließender Rechnung.Die zurückzugebenden Geschirr- und Besteckteile sind von groben Anhaftungen oder Resten zu befreien. Nach Vereinbarung ist eine kostenpflichtige Abholung und Reinigung der Leihgeräte möglich.

§ 15 Aufbewahrung und Haltbarkeit der Speisen

Die angelieferten Speisen und Getränke werden von uns frisch hergestellt und befinden sich bei der Anlieferung beim Kunden in einem einwandfreien Zustand und erfüllen höchste Qualitäts- und Hygieneansprüche. Die Lebensmittel sind zum umgehenden Verzehr bestimmt. Nach der Anlieferung beim Kunden trägt dieser die alleinige Verantwortung für die sachgerechte Lagerung, den umgehenden Verzehr und die hygienisch einwandfreie Behandlung der gelieferten Speisen. Der Cateringunternehmer übernimmt nach der erfolgten Auslieferung oder Abholung keine Haftung für eine Veränderung oder Verschlechterung der gelieferten Speisen, die auf eine fehlerhafte Lagerung, einen unsachgemäßen hygienischen Umgang oder einen verspäteten Verzehr durch den Kunden zurückzuführen sind.

§ 16 Mängel / Beanstandungen

Der Kunde hat die Ware mit zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel und/oder Beanstandungen, bezogen auf Anzahl und Menge der bestellten Ware(n) sind dem Cateringunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt und ordnungsgemäß. Mängel oder Beanstandungen können direkt beim Fahrer oder Servicepersonal und Vermerk auf dem Lieferschein oder per E-Mail gemeldet werden, sodass ggf. nachgebessert werden kann. Das Cateringunternehmen führt Fachqualität des Metzgerei-Handwerks und professionelle Gastronomieküche durch. Es garantiert für die Ordnungsmäßigkeit der gelieferten Speisen. Dabei wird nach der im Gesamtunternehmen üblichen Art und Weise gewürzt und gekocht. Geschmacksfragen, die nicht über einen ersichtlichen Verderb von Speisen oder offensichtlich unsachgemäße Zubereitung hinausgehen, berechtigen den Kunden nicht zur Preisminderung oder Zurückhaltung einer Zahlung. Sofern Unverträglichkeiten bestehen, sind diese dem Cateringunternehmen ausdrücklich bei der Bestellung mindestens in Textform mitzuteilen. Sofern besondere Würzarten gewünscht sind, so beispielsweise salzarm, gilt das gleiche. Allergien können wir generell nicht berücksichtigen. Etwaige Allergien müssen beim Auswählen der Speisen vom Kunden berücksichtigt werden. Werden seitens der Vertragsparteien keine Vereinbarungen im Einzelfall getroffen, werden Mengen zubereitet und geliefert, die der üblichen Kalkulation entsprechen.

§ 17 Vorkasse

Das Cateringunternehmen ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden in der Auftragszusammenstellung (auch einer mündlichen) angegeben und in der Auftragsbestätigung  ausgewiesen. Ist eine Vorkasse vereinbart, erfolgt eine Bearbeitung und Lieferung nicht, bevor der ausgewiesene Betrag mit Geldwertstellung auf dem Konto des Cateringunternehmens eingegangen ist oder in bar gegen Quittung gezahlt wurde. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien gilt dann als aufschiebend bedingt auf die rechtzeitige und vollständige Zahlung der vereinbarten Vorkasse. Die Zahlung der Vorkasse hat spätestens 10 Tage vor dem Liefertermin zu erfolgen. Wird die Zahlung nicht rechtzeitig getätigt, gilt der Auftrag als storniert.

§ 18 Gutscheine (gilt auch für die Metzgerei)

Gutscheine jeglicher Art werden nicht in bar abgelöst oder ausgezahlt.

§ 19 Datenschutz

Das Cateringunternehmen erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und zur Vertragserfüllung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist (z. B. an Lieferanten). Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Cateringunternehmens.

§ 20 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts. Erfüllungsort und Leistungsort ist der Sitz des Cateringunternehmens in Weiterstadt. Gerichtsstand ist der Sitz des Cateringunternehmens und somit Darmstadt, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.